AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der NEDIGO GmbH, 12.07.2019

  1. Geltungsbereich, Änderungen
  2. 1.Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der NEDIGO GmbH
    (nachfolgend NEDIGO) gelten für alle Leistungen der NEDIGO.
  3. 2.NEDIGO erbringt alle Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Dies
    gilt insbesondere auch dann, wenn der Kunde Allgemeine Geschäftsbedingungen
    verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten AGB
    abweichende Bedingungen enthalten. Auch gelten ausschließlich die von NEDIGO
    gestellten AGB, wenn NEDIGO in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier
    aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag
    vorbehaltlos ausführt.
  4. 3.Ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von NEDIGO gelten
    für einzelne Produkte zusätzlich spezielle Bedingungen, die
    unter https://www.NEDIGO.de/agb/ abrufbar sind. Diese zusätzlichen Bedingungen
    gelten auch, wenn das entsprechende Produkt lediglich Teil eines vom Kunden
    gebuchten Pakets ist, welches auch andere Leistungen enthält. Zu diesen speziellen
    Bedingungen gehört unter anderem das Microsoft Cloud Agreement, welches
    unter https://docs.microsoft.com/en-us/partner-center/agreements/ abrufbar ist und
    dem Sie durch Bestätigung der AGB zustimmen.
  5. 4. NEDIGO kann diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist ändern.
    Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer von NEDIGO gesetzten
    Frist, gilt die Änderung als genehmigt. NEDIGO weist den Kunden in der Änderungs-
    Ankündigung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht binnen der
    gesetzten Frist widerspricht.
  6. 5. NEDIGO kann Informationen und Erklärungen, die das Vertragsverhältnis
    betreffen, an die E-Mail-Adresse des Kunden schicken.
  7. Leistungen der NEDIGO
  8. 1.Der Leistungsumfang der einzelnen Leistungen ergibt sich aus der zum
    Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Beschreibung der Leistungen.
    2.2. Die Verfügbarkeit der NEDIGO Server und der Datenwege bis zum
    Übergabepunkt in das Internet beträgt mindestens 99 % im Jahresmittel. Hiervon
    ausgenommen sind Zeiten, in denen die entsprechenden Server aufgrund von
    technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von NEDIGO
    liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), nicht zu erreichen sind.
  9. 3. NEDIGO führt an ihren Systemen zur Sicherheit des Netzbetriebes, zur
    Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste und des
    Datenschutzes regelmäßig Wartungsarbeiten durch. Zu diesem Zwecke kann sie ihre
    Leistungen unter Berücksichtigung der Belange des Kunden vorübergehend
    einstellen oder beschränken, soweit wichtige Gründe dies rechtfertigen. NEDIGO
    wird die Wartungsarbeiten, soweit dies möglich ist, in nutzungsarmen Zeiten
    durchführen. Sollten längere vorübergehende Leistungseinstellungen oder –
    beschränkungen erforderlich sein, wird NEDIGO den Kunden über Art, Ausmaß und
    Dauer der Beeinträchtigung zuvor unterrichten, soweit dies den Umständen nach
    objektiv möglich ist und die Unterrichtung die Beseitigung bereits eingetretener
    Unterbrechungen nicht verzögern würde.
  10. 4. NEDIGO kann ihre Leistungen ändern, soweit dies unter Berücksichtigung der
    Interessen des Kunden und von NEDIGO für den Kunden zumutbar ist.
  11. 5. Um die Sicherheit, Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der
    Systeme, Netze, Programme, Anwendungen und Daten von NEDIGO sowie von
    Dritten dauerhaft zu gewährleisten, kann NEDIGO Programme, Anwendungen,
    Skripte, Apps, Dateien und Links ganz oder teilweise abschalten oder ändern
    inklusive der Vornahme von Updates, Upgrades oder des Bringens auf einen neuen
    Versionsstand, soweit dies auch nach Abwägung der Interessen anderer Kunden für
    den Kunden zumutbar ist. Dies gilt insbesondere für Programme, Anwendungen,
    Skripte und Apps für die der Hersteller- oder Community-Support abgelaufen ist.
  12. 6. Soweit feste IP-Adressen zur Verfügung gestellt werden, behält sich NEDIGO
    vor, die dem Kunden zugewiesene IP- Adresse zu ändern, sofern dies aus
    technischen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist.
  13. 7. Soweit erforderlich und zumutbar wirkt der Kunde bei einer Änderung z.B. durch
    eine erneute Eingabe von Zugangsdaten oder einfache Umstellungen seiner
    Systeme mit.
  14. 8. Eine Nutzungsüberlassung von Servern (ganz oder teilweise) an anonyme
    Dritte ist untersagt.
  15. 9. Eine Nutzung von Servern zur Bereitstellung von Anonymisierungsdiensten ist
    ausgeschlossen.
    1. Bei Mängeln gelten die gesetzlichen Mängelgewährleistungsregelungen.
    1. Für einige zusätzliche Dienste entstehen NEDIGO Kosten, die wir an unsere
      Kunden in Form einer Servicegebühr weitergeben. Dabei handelt es sich um Dienste
      wie z.B. der Vertragsübergabe, der Reaktivierung eines Auftrags oder des erneuten
      Rechnungsversands.
  16. Urheberrechte, Lizenzen, Eigentumsvorbehalt
  17. 1. NEDIGO räumt den Kunden an den zur Verfügung gestellten Programmen,
    Anwendungen, Skripten, Apps ein zeitlich auf die Laufzeit des zugehörigen
    Vertragsverhältnisses beschränktes einfaches Nutzungsrecht ein. Es ist nicht
    gestattet, Dritten Nutzungsrechte einzuräumen. Insbesondere eine Veräußerung ist
    daher nicht erlaubt. Der Kunde wird Kopien von überlassener Software nach
    Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht weiter verwenden und löschen. Für
    Open Source Software gilt diese Bestimmungen nicht, es finden ausschließlich die
    zugehörigen Lizenzbedingungen Anwendung.
  18. 2. Im Übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Hersteller.
  19. 3. Die von NEDIGO zur Verfügung gestellten Inhalte, Texte, Bilder, Animationen,
    Film- und Tonmaterialien kann der Kunde während der Vertragslaufzeit
    ausschließlich zur Gestaltung der vertragsgegenständlichen Internetpräsenz nutzen.
    Es ist nicht gestattet, Dritten Nutzungsrechte einzuräumen. Nach Beendigung des
    Vertrages sind die Materialien zu löschen.
  20. 4. Sofern der Kunde auf den von NEDIGO zur Verfügung gestellten Diensten
    Lizenzen u.ä. selbst einrichtet, verwaltet oder verteilt, ist er zur korrekten
    Lizensierung verpflichtet. Dies gilt insbesondere dann, wenn er technische
    Parameter verwaltet, die maßgeblich für den Umfang der Lizenzierung sind,
    beispielsweise die Anzahl genutzter Cores oder die Anzahl von zugriffsberechtigten
    Nutzern.
  21. 5. Hardware und sonstige Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der
    entsprechenden Rechnung Eigentum der NEDIGO.
  22. Zahlungsbedingungen
  23. 1. Nutzungsunabhängige Entgelte sind für die Vertragslaufzeit im Voraus zahlbar,
    soweit kein kürzerer Abrechnungszeitraum vereinbart ist. Zahlungen des Kunden
    erfolgen durch den Einzug mittels SEPA-Basislastschriften. Der Kunde erteilt
    NEDIGO das Mandat für die Ausführung von SEPA-Basislastschriften. NEDIGO
    verpflichtet sich, das jeweils gültige erteilte Mandat dem Kunden im NEDIGO
    Kunden-Login anzuzeigen. Das Mandat gilt auch für vom Kunden mitgeteilte neue
    Stammdaten und Bankverbindungen. NEDIGO wird dem Kunden den
    entsprechenden Lastschrifteinzug rechtzeitig vorab ankündigen (sog. Pre-
    Notification). Diese Ankündigung erfolgt mindestens einen Bankarbeitstag vor
    Fälligkeit und Lastschrifteneinzug durch die Bank.
  24. 2. Nutzungsabhängige Entgelte sind nach dem Ende des jeweiligen
    Abrechnungszeitraums fällig. Nutzungsabhängige Entgelte richten sich nach der
    jeweils aktuellen Preisliste, die NEDIGO nach billigem Ermessen festlegt. Zahlungen
    des Kunden erfolgen durch den Einzug mittels SEPA-Basislastschriften. Der Kunde
    erteilt NEDIGO das Mandat für die Ausführung von SEPA-Basislastschriften.
    NEDIGO verpflichtet sich, das jeweils gültige erteilte Mandat dem Kunden im
    NEDIGO Kunden-Login anzuzeigen. Das Mandat gilt auch für vom Kunden
    mitgeteilte neue Stammdaten und Bankverbindungen. NEDIGO wird dem Kunden
    den entsprechenden Lastschrifteneinzug rechtzeitig vorab ankündigen (sog. Pre-
    Notification). Diese Ankündigung erfolgt mindestens einen Bankarbeitstag vor
    Fälligkeit und Lastschrifteneinzug durch die Bank.
  25. 3. NEDIGO stellt zu jedem Zahlungsvorgang eine elektronische Rechnung im
    NEDIGO Kunden-Login bereit. Verlangt der Kunde die postalische Zusendung einer
    Rechnung, kann NEDIGO hierfür ein Entgelt von 2,50 € je Rechnung verlangen.
  26. 4. NEDIGO kann die Preise zum Beginn der nächsten Vertragslaufzeit mit einer
    angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens einem Monat ändern.
    Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer von NEDIGO gesetzten
    angemessenen Frist, gilt die Änderung als genehmigt. NEDIGO weist den Kunden in
    der Änderungs-Ankündigung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er
    nicht widerspricht.
  27. 5.Gegen Forderungen der NEDIGO kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder
    rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Ausgenommen davon
    sind Ansprüche auf Rückabwicklung nach Widerruf des Vertrags nach § 355 BGB.
  28. 6.Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann NEDIGO ihre Dienste sperren.
  29. 7. Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung
    eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem länger als zwei Monate
    dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der zwei monatlichen Entgelten entspricht, in
    Verzug, kann NEDIGO das Vertragsverhältnis nach einer erfolglosen Mahnung mit
    angemessener Zahlungsfrist aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist
    kündigen. Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung für NEDIGO liegt
    insbesondere auch dann vor, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des
    Kunden beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
  30. 8. Bei Zahlungsverzug kann NEDIGO eine Erstattung des hieraus entstehenden
    Schadens verlangen. Für Kosten, die wegen Rücklastschriften entstehen, welche der
    Kunde zu vertreten hat, kann NEDIGO ebenfalls Erstattung verlangen.
  31. Pflichten des Kunden
  32. 1. Der Kunde ist verpflichtet, notwendige Daten vollständig und richtig anzugeben
    und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die
    Adressdaten, die Bankverbindung und die E-Mail-Adresse.
  33. 2. Der Kunde verpflichtet sich, zugeteilte Passwörter unverzüglich zu ändern. Er ist
    verantwortlich, sichere Passwörter zu wählen und zu verwenden. Der Kunde
    verwaltet seine Passwörter und sonstige Zugangsdaten sorgfältig und hält sie
    geheim. Er ist verpflichtet, auch solche Leistungen zu bezahlen, die Dritte über seine
    Zugangsdaten und Passwörter nutzen oder bestellen, soweit er dies zu vertreten hat.
  34. 3. Der Kunde ist verpflichtet, seine Systeme, Programme, Anwendungen, Skripte,
    Apps, Dateien, Links und sonstige Bestandteile nach den aktuellen Best Practices
    oder Branchenstandards der Informationssicherheit so einzurichten, dass die
    Sicherheit, Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Systeme,
    Netze, Programme, Anwendungen, Skripte, Apps, Dateien und Daten von NEDIGO,
    anderen NEDIGO Kunden sowie von Dritten nicht beeinträchtigt oder gefährdet
    werden.
  35. 4. Bei bestimmten Servern hat der Kunde allein Adminstratorrechte. NEDIGO kann
    diese Server nicht verwalten. Es obliegt daher dem Kunden, Sicherheitssoftware zu
    installieren, sich regelmäßig über bekannt werdende Sicherheitslücken zu
    informieren und bekannte Sicherheitslücken zu schließen. Die Installation von
    Wartungsprogrammen oder sonstiger Programme, die NEDIGO zur Verfügung stellt
    oder empfiehlt, entbindet den Kunden nicht von dieser Pflicht.
  36. 5. Der Kunde erstellt Sicherungskopien von allen Daten. Ist eine
    Wiederherstellung der Daten auf den Systemen von NEDIGO notwendig, wird der
    Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf den Server der
    NEDIGO übertragen.
  37. 6. Der Kunde stellt sicher, dass seine Domain(s) und seine Inhalte weder
    gesetzliche Vorschriften noch Rechte Dritter verletzen.
  38. 7. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, keine Domains oder Inhalte zum Abruf
    anzubieten, die extremistischer (insbesondere rechtsextremistischer) Natur sind oder
    pornographische, kommerziell erotische, gewalttätige, gewaltverherrlichende,
    rassistische, diskriminierende, jugendgefährdende oder volksverhetzende Inhalte
    darstellen, noch Domains oder Inhalte, die zu Straftaten aufrufen oder Anleitungen
    hierfür darstellen. Dies gilt auch, wenn solche Inhalte durch Hyperlinks oder sonstige
    Verbindungen, die der Kunde auf Seiten Dritter setzt, zugänglich gemacht werden.
  39. 8. Die Nutzung der NEDIGO Dienste zur Verbreitung von Schadprogrammen oder
    missbräuchlich agierenden Botnetzen, zur Versendung von Spam-Nachrichten oder
    für Phishing, für Marken- und Urheberrechtsverletzungen, bzw. -piraterie,
    betrügerische oder irreführende Praktiken, Produktfälschung oder sonstige
    Verhaltensweisen, die gegen anwendbares Recht verstoßen, ist untersagt.
  40. 9. Der Kunde schließt mit NEDIGO eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
    nach Art. 28 DSGVO ab, sobald NEDIGO in seinem Auftrag personenbezogene
    Daten verarbeitet.
  41. Rechtsfolgen bei Rechtsverletzungen und Gefährdungen
  42. 1. NEDIGO kann Dienste sperren, wenn Systeme abweichend vom
    Regelbetriebsverhalten agieren oder reagieren und dadurch die Sicherheit,
    Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Systeme, Netze,
    Programme, Anwendungen, Skripte, Apps, Dateien und Daten von NEDIGO,
    anderen NEDIGO Kunden sowie von Dritten im Sinne von Ziff. 5.3. beeinträchtigt
    werden. Dies gilt auch dann, wenn NEDIGO aufgrund objektiver Anhaltspunkte den
    Verdacht einer solchen Beeinträchtigung hat. Es wird klargestellt, dass diese
    Regelung auch für so genannte Denial of Service Attacken (nachfolgend DoS-
    Attacken) gilt, die der Kunde über seinen Server ausführt oder für die der Server des
    Kunden von Dritten benutzt wird. Bei einer vorsätzlichen Handlung des Kunden, kann
    NEDIGO das Vertragsverhältnis fristlos kündigen.
  43. 2. Wird ein Server wiederholt Ziel von DoS-Attacken und ist eine Wiederholung zu
    erwarten, kann NEDIGO das Vertragsverhältnis nach einer Abmahnung fristlos
    kündigen, wenn es für NEDIGO keine zumutbare Möglichkeit gibt, die zu
    erwartenden künftigen DoS-Attacken oder deren Auswirkung auf andere Systeme zu
    unterbinden.
  44. 3. Machen Dritte glaubhaft, dass Inhalte oder Domains ihre Rechte verletzen, oder
    erscheint es aufgrund objektiver Anhaltspunkte als wahrscheinlich, dass durch
    Domains oder Inhalte Rechtsvorschriften verletzt werden, kann NEDIGO die Inhalte
    sperren, solange die Rechtsverletzung oder der Streit mit dem Dritten über die
    Rechtsverletzung andauert.
  45. 4. Wird die mögliche Rechtsverletzung durch eine Domain begangen, kann
    NEDIGO auch Maßnahmen ergreifen, die die Domain unerreichbar machen. In
    Fällen, in denen die Rechtsverletzung durch eine Domain aufgrund objektiver
    Anhaltspunkte als sicher erscheint, kann NEDIGO das Vertragsverhältnis fristlos
    kündigen.
  46. 5. Bei Anbieten und Darstellen von Inhalten entsprechend Ziff. 5.7. kann NEDIGO
    statt lediglich eine Sperrung vorzunehmen auch eine fristlose Kündigung
    aussprechen.
  47. 6. Verstößt der Kunde gegen ein Verbot aus Ziff. 5.8., kann NEDIGO die Dienste
    sperren.
  48. 7. NEDIGO kann aufgrund objektiver Kriterien die an ihre Kunden gerichteten E-
    Mails ablehnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine E-Mail
    Schadsoftware enthält, die Absenderinformationen falsch oder verschleiert sind oder
    es sich um unaufgeforderte oder verschleierte kommerzielle Kommunikation handelt.
  49. 8. Der Entgeltanspruch von NEDIGO besteht fort, solange aus vorstehenden
    Gründen eine Sperrung eines Dienstes vorgenommen wurde.
  50. 9. NEDIGO kann bei schuldhaften Verstößen des Kunden gegen Pflichten aus Ziff.
    5 vom Kunden einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe des nach dem
    gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schadens verlangen. Den Parteien
    bleibt der Nachweis eines ausgebliebenen, geringeren oder höheren Schadens
    vorbehalten.
  51. Freistellung
    Der Kunde ersetzt NEDIGO alle Schäden, die aus einer Verletzung der vorstehenden
    Regelungen entstehen, soweit er dies zu vertreten hat. Der Schadensersatz erfasst
    auch die angemessenen Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung. NEDIGO
    informiert den Kunden unverzüglich, wenn sie selbst oder Dritte entsprechende
    Ansprüche geltend machen und gibt dem Kunden Gelegenheit zur Stellungnahme.
  52. Haftung der NEDIGO
  53. 1. Für Schäden haftet NEDIGO nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von
    NEDIGO oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen. Verletzt NEDIGO oder einer ihrer
    Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den
    Vertragszweck gefährdenden Weise, ist die Haftung auf den typischen Schaden
    beschränkt, den NEDIGO bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehen
    konnte, es sei denn die Pflichtverletzung geschieht vorsätzlich oder grob fahrlässig.
  54. 2. Diese Beschränkung gilt nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper und/oder
    Gesundheit und bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  55. 3. Soweit der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts
    oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist die Haftung außer im Falle von
    Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt auf die Summe der vertraglichen
    Entgelte, die der Kunde für den Zeitraum von zwei Jahren vor Eintritt des
    schädigenden Ereignisses im Rahmen des konkreten Vertragsverhältnisses an
    NEDIGO gezahlt hat.
  56. Vertragslaufzeit, Kündigung
  57. 1. Soweit sich aus dem konkreten Angebot nichts anderes ergibt, verlängert sich
    der Vertrag jeweils automatisch um die erste Vertragslaufzeit, solange er nicht von
    einer Partei mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt
    wird. Ist die erste Vertragslaufzeit länger als ein Jahr, betragen die
    Verlängerungszeiträume jeweils ein Jahr.
  58. 2. Beauftragt der Kunde bei einer Kündigung die Löschung einer Domain nicht mit,
    kann NEDIGO die Domain nach Vertragsende und Ablauf einer angemessenen Frist
    an die zuständige Vergabestelle zurückgeben. NEDIGO weist hiermit darauf hin,
    dass in diesem Falle eine Vergütungspflicht des Kunden gegenüber der
    Vergabestelle bestehen bleiben kann.
  59. 3. Alternativ kann NEDIGO die Domain nach Ablauf einer angemessenen Frist
    auch löschen lassen.
  60. 4. Beendet NEDIGO den Vertrag berechtigt wegen Zahlungsverzuges oder aus
    wichtigem Grund, kann NEDIGO nach angemessener Frist die Löschung der
    betroffenen Domains veranlassen, sofern der Kunde keine andere Weisung erteilt.
  61. Widerrufsbelehrung – Widerrufsrecht
    Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen
    Vertrag zu widerrufen.Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des
    Vertragsabschlusses.Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (NEDIGO
    AG, Pascalstraße 10, 10587 Berlin, E-Mail: , Telefon: 030-300 1460, Fax: 030 – 886
    15111) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief,
    Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen,
    informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden,
    das jedoch nicht vorgeschrieben ist.Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus,
    dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der
    Widerrufsfrist absenden.
    Folgen des Widerrufs
    Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von
    Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der
    zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der
    Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben),
    unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an
    dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für
    diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der
    ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde
    ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser
    Rückzahlung Entgelte berechnet.Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem
    Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den
    Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns (NEDIGO GmbH, Kirchstrasse 3,
    66359 Bous) zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die
    Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
    Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
    Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser
    Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und
    Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen
    ist.Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist
    beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem
    Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des
    Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten
    Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen
    Dienstleistungen entspricht.
    Muster-Widerrufsformular
    (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus
    und senden Sie es zurück.)
    An
    NEDIGO GmbH,
    Kirchstrasse 3,
    66359 Bous
    Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über die
    Erbringung der folgenden Dienstleistung
    Bestellt am ()/erhalten am ():
    Name des/der Verbraucher(s):
    Anschrift des/der Verbraucher(s):
    Unterschrift des/der Verbraucher(s)
    (nur bei Mitteilung auf Papier)Datum:(*)
    Unzutreffendes streichen.
    Ende des Muster-Widerrufsformulars
    Das Widerrufsrecht gilt nicht, sofern das Rechtsgeschäft Ihrer gewerblichen oder
    beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
  62. Gerichtsstand, anwendbares Recht, außergerichtliche
    Streitbeilegung
    Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder anlässlich dieses
    Vertrages ist Saarbrücken, soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des
    öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Für alle
    Ansprüche gleich welcher Art, die aus oder anlässlich dieses Vertrages entstehen,
    gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Einheitlichen
    UN-Kaufrechts (CISG).